Grundlage für die Leistungsübernahme seitens der Kostenträger ist hierbei die ärztliche Verordnung für Rehasport (Muster 56). Die Verordnung von Rehabilitationssport belastet nicht das Heilmittelbudget des Arztes und kommt grundsätzlich immer in Betracht, wenn körperliche Funktionseinschränkungen bestehen. So ist Rehasport z.B. bei Patienten mit chronischen Rückenbeschwerden besonders sinnvoll.
Wie kann ich teilnehmen?
1. Der Arzt verordnet REHA-Sport
2. Der Patient kommt zu NOVOTERGUM
3. NOVOTERGUM schickt die Verordnung zur Kasse
4. Der Patient beginnt mit dem Training
Rehasport:
Gezielt trainieren Sie Ihre
abgeschwächte Muskulatur,
dehnen verspannte Muskelgruppen
und erhalten eine Anleitung für
rückenschonendes Verhalten im Alltag.
trainieren Sie Ihre wichtigsten Muskelgruppen sowohl an
Sequenztrainingsgeräten als auch durch Funktionsübungen auf der Matte. Unser Zusatzangebot zum Rehasport für nur 29 EUR/Monat!